Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG)

Die gesetzliche Grundlage für die Bestimmung des Vergütungsanspruches bildet das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 21. Dezember 2015, das zuletzt durch Artikel 88 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBI. I S. 3436) geändert worden ist. Zu den KWK-Anlagen zählen u. a. das Blockheizkraftwerk oder die Brennstoffzelle.

Vergütungsbestandteile gemäß KWKG

Die gesetzliche Grundlage für die Bestimmung des Vergütungsanspruches bildet das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Die Vergütung für Ihre KWK-Anlage setzt sich zusammen aus:

KWK-Vergütung

KWK-Zuschlag

KWK-Anlagen, die alle erforderlichen Voraussetzungen nach dem KWKG erfüllen, erhalten eine gesetzlich festgelegte Förderung (KWK-Zuschlag), die in Abhängigkeit von der installierten Leistung und dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage ermittelt wird. Die Vergütungskategorien finden Sie hier.

Vermiedenes Netzentgelt

Unsere Netzentgelte finden Sie auf unserer Internetseite im „Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte“. Es wird für die eingespeiste Menge jeweils der Preis für die der Einspeisespannungsebene vorgelagerten Spannungsebene vergütet. Für Anlagen, die in das Niederspannungsnetz einspeisen, wird demnach der Preis für die nächst höhere Spannungsebene „Umspannung Mittel-/Niederspannung“ für >= 2.500 h/a abgerechnet.

Üblicher Preis

Der übliche Marktpreis wird im KWKG definiert als „der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal“. Die Preise finden Sie auf www.eex.com unter dem Stichwort „KWK-Index“. Für die Berechnung des Abschlages wurde der Durchschnittswert des Vorjahres angesetzt. Vergütungsrelevant ist die eingespeiste Menge.

Sanktionen zu Zeiten negativer Börsenpreise

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem "Infoblatt für KWK-Anlagen, negativer Börsenpreis".
 

Fiktive Rücklieferung

Der nicht in das Netz eingespeiste Strom (selbst verbrauchte KWK-Strom) wird aus umsatzsteuerlichen Gründen als fiktive Rücklieferung des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber angesehen.

Abrechnung Ihrer KWK-Anlage

Abschlagsverfahren

Die Auszahlung der Einspeisevergütung Ihrer KWK-Anlage erfolgt über monatliche Abschläge. Die automatisierte Auszahlung der Abschläge erfolgt jeweils zum 10. des Folgemonats. Auf Basis der prognostizierten Jahreseinspeisemenge oder anhand von Vorjahreswerten ermitteln wir die Abschlagshöhe. Anfang des Folgejahres erfolgt für Sie auf Grundlage der tatsächlichen Einspeisewerte eine Jahresendabrechnung durch die WEMAG Netz GmbH.

Für die Erstellung der Jahresendabrechnung benötigen wir die von Ihnen quartalsweise/monatlich abgelesenen Zählerstände. Das Dokument zur Zählerablesung erhalten Sie mit der Ermittlung Ihrer Abschlagshöhe von uns zum Abrechnungsbeginn zugesandt. Aktuell werden alle nicht leistungsgemessene KWK-Anlagen im Abschlagsverfahren abgerechnet.

Fragebogen zur Auszahlung der Einspeisevergütung
 

Rechnungslegung

Als Netzbetreiber sind wir neben der Pflicht zum Anschluss und zur Abnahme des KWK-Stroms gemäß § 4 Abs. 3 KWKG zur Zahlung einer Vergütung für die in unser Netz eingespeiste KWK-Strommenge verpflichtet. Dazu stellen Sie als Einspeiser quartalsweise eine Rechnung. Sofern Ihre Anlage bereits in unser automatisiertes Abschlagsverfahren überführt ist, entfällt diese manuelle Rechnungslegung für Sie. 

Unsere Abrechnungsformulare sollen Ihnen als Einspeiser die Rechnungsstellung erleichtern. Bitte jedes Quartal das Abrechnungsformular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an Ihren Netzbetreiber, die WEMAG Netz GmbH senden.

Bitte füllen Sie die grün hinterlegten Felder in der elektronischen Vorlage aus (nicht handschriftlich) und drucken Sie das Formular anschließend aus. Damit ist sichergestellt, dass sich Ihre Vergütung korrekt berechnet. Vielen Dank. 

Abrechnungsformular IBN vor dem 01.01.2016

Abrechnungsformular IBN ab dem 01.01.2016