Netzverlustausschreibung

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. In der Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie vom 21.08.2008 (BK6-08-006) werden diese Vorgaben konkretisiert.  Für die Beschaffung der Verlustenergie (Langfristkomponente) haben wir dienstleistend die Syneco Trading GmbH mit der operativen Durchführung beauftragt.

Ausführliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren der Jahre 2019 bis 2023, die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie weitere Angaben sind auf der Internetseite der Syneco Trading GmbH unter https://www.syneco.net/ausschreibung-verlustenergie veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Die Ausschreibungsergebnisse für die Beschaffungsjahre 2020 bis 2023 werden ebenfalls über die genannte Webseite veröffentlicht.