Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen
Viele Windenergieanlagen sind bereits mit einer Nachtkennzeichnung ausgestattet, um die Flugsicherheit zu gewährleisten. Um die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie zu erhöhen, hat der Gesetzgeber festgelegt: Seit 2025 müssen kennzeichnungspflichtige Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet sein.