Transparenz

Das hiesige Energieministerium und die WEMAG Netz GmbH haben sich der Transparenz beim Hochspannungsfreileitungsbau verpflichtet und dafür eine Vereinbarung für Transparenz bei neuen Netzausbauvorhaben auf der 110-kV-Ebene unterzeichnet. Das verständliche Aufbereiten der Projektinformationen für die Öffentlichkeit ist nur einer der fünf Punkte, mit denen für Vertrauen und Verständnis für den durch die Energiewende erforderlichen Netzausbau geworben werden soll.

Für eine erfolgreiche Energiewende gibt es verschiedene Faktoren. Wir müssen die Nutzung erneuerbarer Energien konsequent ausbauen, wir müssen die Stromnetze diesem Ausbau anpassen und wir benötigen Akzeptanz (...) So ist die unterzeichnete Vereinbarung ein weiterer Grundstein in einem ohnehin stabilen Fundament

Christian Pegel, Energie- und Infrastrukturminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Wegfall von Bundeszuschüssen für die Übertragungsnetze hat Netzentgeltanpassungen bei der WEMAG Netz GmbH zur Folge

Schwerin, 19.12.2023

Die WEMAG Netz GmbH hat heute eine Anpassung Ihrer vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Im Vergleich zu den im Oktober veröffentlichten Entgelten resultiert daraus insbesondere in den höheren Spannungsebenen des Verteilnetzes eine spürbare Steigerung, wohingegen der Effekt bei Standardlastprofilkunden – darunter die Mehrzahl aller Haushaltskunden – vergleichsweise gering ausfällt. Einzelheiten können dem aktualisierten Preisblatt auf der Internetseite WEMAG Netz GmbH entnommen werden.

Die Anpassung ist eine direkte Folge der von den Übertragungsnetzbetreibern am 13.12.2023 veröffentlichten Netzentgeltanpassungen, die einen substanziellen Kostenanstieg gegenüber der ursprünglichen Planung vorsehen und nun gemäß den rechtlichen Vorgaben deutschlandweit über die Netzbetreiber umgelegt werden müssen. 

Ausschlaggebend für diese Entwicklung war seinerseits der Wegfall von rund 5,5 Mrd. Euro Bundeszuschüssen für die Übertragungsnetzentgelte aus dem Bundeshaushalt, der in den letzten Beratungsrunden der Bundesregierung dem Rotstift zum Opfer fiel. Diese musste Ihre ursprüngliche Haushaltsplanung für das kommende Jahr anpassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von Corona-Mitteln in Klimafonds für unzulässig erklärt hatte.

Wir weisen darauf hin, dass die Netzentgelte einen Teil des tatsächlichen Strompreises ausmachen. Welche tatsächlichen Effekte sich für Endkunden ergeben, ist in der Regel abhängig vom jeweiligen Liefervertrag.