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Willkommen im Marktstammdatenregister mit Optionen zur Registrierung und Datenverwaltung.

Marktstammdatenregister

Ihre Anlage richtig registrieren

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Register für alle Strom- und Gasanlagen in Deutschland. Ob Photovoltaik, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerk oder Wärmepumpe – jede Anlage muss dort eingetragen werden. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für Förderungen und Einspeisevergütungen.

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So registrieren Sie Ihre Anlage
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Hier wird Ihnen geholfen

Bei Fragen melden Sie sich am einfachsten über das Kontaktformular des Marktstammdatenregisters. Sie können aber auch eine E-Mail schreiben oder anrufen.  

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Kontaktieren Sie die Bundesnetzagentur:

Häufige Fragen zum Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur, die alle wichtigen Akteure und Anlagen im Strom- und Gasmarkt erfasst. Ziel ist es, die Energiewirtschaft transparenter zu machen und Prozesse zu vereinfachen – ein wichtiger Schritt für die Energiewende.

Alle Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie Speichern, die ans Netz angeschlossen sind – unabhängig von der Größe. Dazu gehören auch kleine Anlagen wie PV-Anlagen, KWK, Windkraft, Biomasse, Wasserkraft und sogar Notstromaggregate, wenn sie fest mit dem Netz verbunden sind. Auch Stromverbrauchsanlagen an Hoch- oder Höchstspannungsnetzen sowie Gasverbrauchsanlagen am Fernleitungsnetz müssen registriert werden. Die Registrierung ist kostenfrei.

Die Registrierung Ihrer Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur registrierte Anlagen können rechtssicher am Energiemarkt teilnehmen und die Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten.

Ohne Registrierung dürfen Netzbetreiber keine Zahlungen leisten. Grundlage dafür ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), die für alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen gilt – unabhängig von Größe, Inbetriebnahmedatum oder Vergütungsanspruch.

Ja, es gibt eine Frist.

  • Für neue Anlagen: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
  • Für Bestandsanlagen (vor dem 01.02.2019): Registrierungspflicht besteht weiterhin, um vollständige Daten sicherzustellen.
  • Standort der Anlage
  • technische Daten (Leistung, Energieträger etc.)
  • Betreiberinformationen
  • Inbetriebnahmedatum

Jede Marktpartei – ob Anlagenbetreiber:in, Netzbetreiber oder Stromlieferant ist selbst für die Richtigkeit ihrer Daten im Marktstammdatenregister (MaStR) verantwortlich.

Bei Erzeugungsanlagen, Verbrauchseinheiten und Speichern liegt die Verantwortung für die Daten grundsätzlich bei den jeweiligen Anlagenbetreiber:innen. Sie sind verpflichtet, die Angaben zu ihren Einheiten vollständig und korrekt im MaStR zu erfassen und bei Änderungen zu aktualisieren.

Auch wenn Netzbetreiber im Rahmen ihrer Prüfpflichten Daten bestätigen oder korrigieren, bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben weiterhin bei den Anlagenbetreiber:innen.

Damit wir die Vergütung nach EEG oder KWKG auszahlen können, muss die Registrierung abgeschlossen sein. Ohne Registrierung dürfen wir keine Zahlungen leisten. Sobald die Registrierung erfolgt, wird die Vergütung umgehend nachgezahlt.

Damit das Marktstammdatenregister (MaStR) umfassend genutzt werden kann, ist eine möglichst vollständige Datenbasis erforderlich. Dazu gehört auch die Erfassung von Bestandsanlagen – also solchen, die bereits vor Einführung des MaStR in Betrieb genommen wurden. Das Register wurde am 01.02.2019 offiziell von der Bundesnetzagentur gestartet.

Die Registrierung dieser Anlagen ermöglicht künftig eine Vereinfachung zahlreicher privatrechtlicher und behördlicher Prozesse. In vielen Fällen ist sie sogar Voraussetzung für deren Durchführung. Darüber hinaus trägt die vollständige Erfassung dazu bei, dass Auswertungen über alle Anlagen plausibel und aussagekräftig sind.

Wenn keine Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) vorliegt, sind wir gesetzlich verpflichtet, Zahlungen vorerst zurückzuhalten (§ 23 Abs. 1 MaStRV).

Um die Sanktionierung aufzuheben, ist Folgendes nötig:

1. Registrieren Sie Ihre Anlage im MaStR.

2. Senden Sie die Registrierungsbestätigung per E-Mail an einspeisung@wemag-netz.de.

Nach Prüfung Ihrer Angaben wird die Sanktionierung aufgehoben und zurückgehaltene Zahlungen werden freigegeben.

Alle Details zur Registrierung sowie hilfreiche Anleitungen finden Sie auf der offiziellen Website des Marktstammdatenregisters: Link: www.marktstammdatenregister.de

Für zusätzliche Auskünfte verweisen wir auf die Link: FAQ's der Bundesnetzagentur, die umfassende Informationen und Antworten zu relevanten Themen bietet.

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