Lieferanten

Die WEMAG Netz GmbH ist sowohl Verteilnetzbetreiber als auch grundzuständiger Messstellenbetreiber. Diskriminierungsfrei stellen wir unser Netz jedem Lieferanten zur Belieferung ihrer Kunden zur Verfügung. Für die Nutzung schließen Sie mit uns einen Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzungsvertrag für Lieferanten) und einen Messstellenvertrag ab. Sie haben Fragen zu Tarifzeiten, Netzentgelten oder Lastprofile, schauen Sie auf der Seite Netznutzung zum Thema Strom und Gas vorbei. 
 

Vertragliche Regelungen im Bereich Strom

Netznutzungsvertrag für Lieferanten

Im Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzungsvertrag für Lieferanten) werden die konkreten Verfahrensabläufe für die Belieferung von Kunden mit elektrischer Energie sowie die Zahlung der Netznutzungsentgelte vertraglich geregelt.
Untenstehend finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente. Wir bieten Ihnen den Mustervertrag der Bundesnetzagentur an.

Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022

Anlage A Preisblatt

Anlage B Kontaktdaten Ansprechpartner

Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022 (ohne Anlagen, mit Anlagen bitte den Zip-Ordner herunterladen)

Vertragliche Regelungen im Bereich Gas

Bei Fragen zur Netznutzung für Lieferanten wenden Sie sich bitte an per Email an netzservice@gas-wng.de oder telefonisch an 0385 / 393645 – 01.

Lieferantenvertrag (LRV) Gas

LRV Anlage 1 Preisblatt Gas

LRV Anlage 2 Kontaktdatenblatt MP Gas

LRV Anlage 3 EDI - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch

LRV Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferrahmenvertrag (GAS) nach KoV XII

LRV Anlage 5 Standardlastprofilverfahren

LRV Anlage 6 Wortlaut des §18 NDAV

LRV Anlage 7 Begriffsbestimmungen

LRV Anlage 8 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber

Wiederverkaufsbescheinigung

Zertifikat Datenaustausch

Nachweis der Anmeldung für Lieferanten von Erdgas nach § 38 Abs. 3 EnergieStG

Messstellenvertrag für Lieferanten

Der Messstellenvertrag regelt den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen mit uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Untenstehend finden Sie unsere vertraglichen Regelungen als Musterdokumente.

Messstellenvertrag über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen

Preisblatt MSB ab 01.01.2024