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Wie wird das Umspannwerk genehmigt?
Die unterschiedlichen Anlagen werden in unterschiedlichen Verfahren genehmigt. Für das WEMAG Netz-Umspannwerk ist voraussichtlich ein Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Im Rahmen des Verfahrens prüft die Genehmigungsbehörde alle Belange und Auswirkungen des Vorhabens und beteiligt alle Träger öffentlicher Belange und relevanten Behörden. Geprüft werden u.a. Umweltverträglichkeit, Artenschutz, Lärm- und Immissionsschutz, verkehrliche Auswirkungen oder die Eigentumsrechte sowie Grundstücksinanspruchnahmen.
Die 50Hertz-Anlagen durchlaufen eigene Genehmigungsverfahren. Alle Informationen dazu finden Sie hier: Informationen Netzverknüpfungspunkt Klein Rogahn