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Wer legt den Standort für den Netzverknüpfungspunkt fest?

Der mögliche Standort für den Netzverknüpfungspunkt ist nicht frei wählbar. Der Suchraum Klein Rogahn wurde durch das Bundesbedarfsplangesetz gesetzlich vorgegeben. Er umfasst die Flächen der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin.

Ausgangspunkt der Betrachtungen für den genauen Standort war die Identifikation potenzieller Standortbereiche durch 50Hertz, die im Antrag auf Bundesfachplanung für den SuedOstLink+ (§ 6 nach Netzausbaubeschleunigungsgesetz, kurz: NABEG) enthalten waren. Für die Standortfindung für Umspannwerk und Stromrichter (Konverter) wurden unterschiedlich gewichtete  Ausschlusskriterien, Rückstellungskriterien und Abwägungskriterien definiert. Diese bildeten die Grundlage für eine sogenannte Weißflächenkartierung.

Das Ergebnis der Standortanalyse zeigt: Nach dem Ausschluss nicht geeigneter Flächen und der sorgfältigen Abwägung aller relevanten Belange hat sich der aktuell geplante Standort als der am besten geeignete Standort herausgestellt.