Netzverlustausschreibung

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. In der Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie vom 21.08.2008 (BK6-08-006) werden diese Vorgaben konkretisiert.  Für die Beschaffung der Verlustenergie (Langfristkomponente) haben wir dienstleistend die Syneco Trading GmbH mit der operativen Durchführung beauftragt.

Ausführliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren der Jahre 2019 bis 2026, die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie weitere Angaben sind auf der Internetseite der Syneco Trading GmbH unter https://www.syneco.net/ausschreibung-verlustenergie veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Die Ausschreibungsergebnisse für die Beschaffungsjahre 2020 bis 2026 werden ebenfalls über die genannte Webseite veröffentlicht.

Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung

Regulatorische Grundlage: Beschluss der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit ihrem Beschluss vom Juni 2024 die Rahmenbedingungen für die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung festgelegt. Dabei wird ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren sichergestellt, das Netzbetreibern ermöglicht, Blindleistung über Ausschreibungen zu beziehen.
Der Beschluss definiert die technischen Anforderungen und Marktmechanismen, um eine effiziente Bereitstellung sicherzustellen. Mit diesem neuen Ansatz wird eine flexiblere und wirtschaftlichere Lösung geschaffen, die zur Stabilität des Stromnetzes beiträgt.

Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung – Gemeinsam für eine stabile Netzspannung

Die sichere und effiziente Versorgung mit elektrischer Energie ist eine zentrale Herausforderung der modernen Energiewirtschaft. Die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung stellt einen wichtigen Meilenstein dar, um die Netzstabilität nachhaltig zu gewährleisten und gleichzeitig innovative Technologien zu fördern.

Unser Beitrag zur Blindleistungsbereitstellung

Als erfahrener Netzbetreiber mit langjähriger Expertise in der Spannungshaltung und Systemdienstleistungen sind wir überzeugt, dass die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung neue Möglichkeiten für eine effiziente und transparente Bereitstellung von Netzressourcen schafft.
Durch unsere technologischen Innovationen und bewährten Verfahren gewährleisten wir eine verlässliche Versorgung mit Blindleistung, die den Anforderungen des Übertragungsnetzes entspricht. Unsere Lösungen sind darauf ausgelegt, die Netzspannung stabil zu halten und damit einen sicheren und effizienten Stromtransport zu ermöglichen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
netznutzung@wemag-netz.de
 

 

So können Sie an der Ausschreibung 2025 teilnehmen:

Im Rahmen der sog. „Bekanntmachung“ veröffentlicht die WEMAG Netz GmbH in welchen Beschaffungsregionen ein Bedarf an Blindleistung existiert und wie die Fristen des Beschaffungsverfahrens sind. Außerdem wird in der Bekanntmachung das ausgeschriebene Produkt definiert und die Preisobergrenze(n), falls vorhanden, veröffentlicht.

  • Jeder Anbieter, der im WEMAG Netz Gebiet am Beschaffungsverfahren teilnehmen will, muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet insbesondere, dass die Blindleistungsquelle an das Netz von der WEMAG Netz GmbH angeschlossen ist,
  • die angebotene Blindleistungsquelle Blindarbeit und/oder Vorhalteleistung bereitstellen kann, welche über die Anforderungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) von der WEMAG Netz GmbH hinausgehen und
  • mit dem Angebot das PQ-Diagramm der Blindleistungsquelle am Netzanschlusspunkt, in dem die gültigen TAB und das marktliche Potential kenntlich gemacht sind, der WEMAG Netz GmH vorgelegt wird.

Alle Voraussetzungen werden mit der Bekanntmachung in dem Dokument Teilnahmevoraussetzungen veröffentlicht.
 

  • Nach Erfüllung der von der WEMAG Netz GmbH festgelegten Teilnahmevoraussetzungen können Anbieter an dem Beschaffungsverfahren gemäß der Bekanntmachung teilnehmen. Ihr Angebot geben Sie ab, indem Sie das Formular zur Angebotsabgabe vollständig ausfüllen und zusammen mit dem PQ-Diagramm (inkl. kenntlich gemachter TAB und marktlichem Potential) und im Fall von Aggregation zusätzlich einer Liste aller teilnehmenden Anlagen fristgerecht einreichen.
  • Falls eine Preisobergrenze veröffentlicht wurde, ist wichtig, dass die WEMAG Netz GmbH Angebote, bei denen ein Angebotspreis oberhalb der Preisobergrenze liegt, nicht bezuschlagen kann.
     
  • Anbieter bekommen die Zuschlagserteilung mitgeteilt. Anbieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden ebenfalls über ihre nicht erfolgreichen Angebote informiert.
  • Mit Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag gemäß dem veröffentlichten Mustervertrag über die Erbringung der nfSDL „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ zwischen dem bezuschlagten Anbieter und der WEMAG Netz GmbH zustande.
  • Die WEMAG Netz GmbH kann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, ein Beschaffungsverfahren aufheben. Anbieter werden in diesem Fall ebenfalls informiert.
     

Wenn ein Anbieter im Beschaffungsverfahren einen Zuschlag erhalten hat, muss der Anbieter im entsprechenden Erbringungszeitraum Blindleistung bereitstellen. Im Gegenzug erhält der Anbieter von der WEMAG Netz GmbH die bezuschlagte Vergütung.