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Messkonzepte
für Ihre Einspeiseanlage

Ob Sie Strom erzeugen, verbrauchen oder beides kombinieren – ein passendes Messkonzept sorgt dafür, dass alles korrekt erfasst und abgerechnet wird. Klingt technisch? Keine Sorge – Ihr Elektrofachbetrieb übernimmt die Details, wir machen es für Sie einfach und transparent.

Unsere Messkonzepte

Damit die Abrechnung Ihrer Strommengen korrekt erfolgen kann, ist ein geeigneter Messaufbau erforderlich. Die gesetzlichen Vorgaben sind komplex, insbesondere bei der Erweiterung von Erzeugungsanlagen. Deshalb kann eine bestimmte Messanordnung zwingend notwendig sein.

Wir stellen Ihnen passende, standardisierte Messkonzepte zur Verfügung, die auf die Art Ihrer Anlage und deren Nutzung abgestimmt sind. In der Regel erstellt und reicht Ihr zertifizierter Installateur das Messkonzept für Sie ein. Sollten Sie kein geeignetes Konzept finden oder Fragen haben, unterstützen wir Sie jederzeit gern.

Ihr zuständiger Anschlussbearbeiter begleitet Sie bei allen erforderlichen Schritten für die Herstellung des Netzanschlusses und informiert Sie, welche Unterlagen benötigt werden. Bitte senden Sie diese per E-Mail an: einspeisung@wemag-netz.de

Hier finden Sie unsere standardisierten Messkonzepte:

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Ihr Weg zum passenden Messkonzept

1. Messkonzept auswählen oder einreichen
Wählen Sie eines unserer standardisierten Messkonzepte passend zu Ihrer Anlage oder lassen Sie sich dabei von Ihrem Installateur unterstützen.

  • Bei Bestandsmessungen geben Sie bitte die aktuelle Zählernummer auf dem Messkonzept an.
  • Bei neu geplanten Erzeugungsanlagen ergänzen Sie bitte die Erzeugungsart (z. B. Volleinspeisung, Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung) als Anmerkung.

Sie suchen noch einen Installateur? Nutzen Sie unsere Suche, um einen passenden Betrieb in Ihrer Nähe zu finden. Zum Installateurverzeichnis

Sie sind Installateur und möchten ein Messkonzept einreichen?  Alle Schritte können Sie schnell und einfach über unser Portal erledigen. Zum Installateurportal

2. Prüfung durch den Netzbetreiber
Wir prüfen Ihr Messkonzept auf technische und gesetzliche Anforderungen.

3. Installation und Inbetriebnahme
Nach Freigabe setzt Ihr Installateur den Messaufbau um. Alle erforderlichen Schritte können dabei über das Installateurportal abgewickelt werden. Wir sorgen dafür, dass alle Zähler korrekt installiert sind.

4. Start der Einspeisung
Sobald alles eingerichtet ist, können Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen und Strom einspeisen.

Technische Voraussetzungen

Ein Messkonzept beschreibt, wie und wo Strom gemessen wird. Es legt fest, welche Zähler eingesetzt werden, wo sie installiert sind und wie die Stromflüsse bilanziert werden – damit alles korrekt abgerechnet werden kann. Beispiele sind:

  • Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch
  • Mieterstrommodelle
  • Ladeinfrastruktur für E-Autos
  • Kombinationen aus Verbrauch und Einspeisung

Häufige Fragen und Antworten

Ein korrektes Messkonzept stellt sicher, dass Ihre eingespeisten und selbst verbrauchten Strommengen transparent, gesetzeskonform und fehlerfrei abgerechnet werden. So vermeiden Sie spätere Korrekturen, erfüllen alle Anforderungen des EEG und KWKG und sorgen für eine reibungslos funktionierende Einspeisung. Mit unseren geprüften Vorlagen sparen Sie Zeit und Aufwand – oder Sie reichen Ihr eigenes Konzept ein, das wir gerne für Sie prüfen.

Typische Messkonzepte sind:

  • Standard-Messkonzept: Ein Zähler für Verbrauch oder Einspeisung.
  • Messkonzept mit Eigenversorgung: Kombination aus Verbrauch, Einspeisung und Eigenverbrauch.
  • Messkonzept mit Mieterstrom: Erzeugung wird anteilig an Mieter geliefert.
  • Messkonzept mit mehreren Marktteilnehmern: z. B. bei Quartierslösungen oder Ladeinfrastruktur

Messkonzepte können Sie über das Installateurportal der WEMAG Netz einreichen. Dort haben eingetragene Installateure die Möglichkeit, Unterlagen digital hochzuladen. Alternativ können Sie Ihr Messkonzept auch per E-Mail an den zuständigen Ansprechpartner senden. Bitte beachten Sie: Individuelle Messkonzepte müssen vor Umsetzung mit uns abgestimmt und genehmigt werden.

Die Zählernummer finden Sie direkt auf Ihrem Stromzähler – meist auf einem Aufkleber oder im Display. Zusätzlich ist sie auch auf Ihrer letzten Abrechnung oder im Installationsprotokoll angegeben.

Ja, in den meisten Fällen ist ein Messkonzept erforderlich, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben – insbesondere dann, wenn Sie Strom sowohl selbst verbrauchen als auch ins Netz einspeisen (Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung). Das Messkonzept legt fest, wie die Energieflüsse gemessen und abgerechnet werden. Ihr Netzbetreiber gibt vor, welche Messkonzepte zulässig sind, und prüft das von Ihnen gewählte Konzept vor der Umsetzung.

Das Messkonzept wird in der Regel vom Anschlussnehmer oder Anlagenbetreiber erstellt, da es auf die individuellen Gegebenheiten und Anforderungen der Anlage abgestimmt sein muss. Der Netzbetreiber prüft das Messkonzept anschließend und muss es freigeben, bevor die Umsetzung erfolgen kann. Bei Bedarf unterstützt der Netzbetreiber mit Vorgaben oder Beispielen.

Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel der Komplexität des Messkonzepts und der Verfügbarkeit von Technikern. Grundsätzlich gilt:

  • Prüfung und Freigabe durch den Netzbetreiber: Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Tage.
  • Installation der Zähler und Anpassung der Systeme: Nach Prüfung und Freigabe Ihrer Fertigstellungsanzeige über unser Online-Portal erfolgt die Umsetzung in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.

Insgesamt sollten Sie mit etwa 4–6 Wochen rechnen, bis das neue Messkonzept vollständig umgesetzt ist. Bei sehr einfachen Änderungen kann es schneller gehen, bei komplexen Projekten etwas länger.

Unser Tipp: Melden Sie geplante Änderungen frühzeitig, damit alles reibungslos abläuft.

Wenn sich an Ihrer Anlage etwas ändert – zum Beispiel durch den Einbau einer Photovoltaikanlage, eines Batteriespeichers oder einer neuen Verbrauchsstelle – muss auch das Messkonzept angepasst werden.

Der Ablauf ist einfach:

  1. Meldung an den Netzbetreiber: Informieren Sie Ihren Netzbetreiber über die geplante Änderung.
  2. Prüfung und Freigabe: Der Netzbetreiber prüft, ob die neue Konfiguration technisch und gesetzlich korrekt ist.
  3. Anpassung der Zähler und Daten: Falls nötig, werden zusätzliche Zähler installiert oder die Marktkommunikation angepasst.
  4. Inbetriebnahme: Erst nach der Freigabe darf die neue Anlage in Betrieb gehen.

So stellen Sie sicher, dass die Abrechnung und die gesetzlichen Vorgaben weiterhin korrekt erfüllt werden.

Ja, in vielen Fällen ist eine Anpassung erforderlich. Strommesswandler sind auf das jeweilige Messkonzept und die technischen Rahmenbedingungen (z. B. Stromstärke, Spannungsebene, Genauigkeitsklasse) ausgelegt. Wenn sich das Messkonzept ändert – etwa durch eine andere Netzanschlussleistung, eine Umstellung von Direktmessung auf Wandler-Messung oder eine Änderung der Abrechnungsanforderungen – müssen die eingesetzten Wandler überprüft werden.

Dabei ist sicherzustellen, dass:

  • Übersetzungsverhältnis und Belastbarkeit zum neuen Konzept passen,
  • die Genauigkeitsklasse den Anforderungen für Abrechnungsmessungen entspricht,
  • die Wandler ordnungsgemäß geeicht und zugelassen sind.

Eine fachgerechte Prüfung und ggf. Austausch erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

Relevante Gesetze und Verordnungen sind:

  • EnWG (Energiewirtschaftsgesetz),
  • EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz),
  • MsbG (Messstellenbetriebsgesetz),
  • MaKo (Marktkommunikation),
  • Technische Anschlussregeln (z. B. VDE-AR-N 4105)

Noch Fragen zu unseren Messkonzepten?

Unser Team hilft Ihnen gern weiter.