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Erzeugungsanlagen & Speicher ab 30 kW | kWp

Für größere Gewerbe- und Industriekunden bieten Anlagen ab 30 kWp bis in die Mittel- und Hochspannungsebene eine leistungsstarke Möglichkeit zur Selbst­erzeugung und Netzeinspeisung. Diese Anlagen erfordern eine umfassendere Planung, technische Abstimmung und einen maßgeschneiderten Netzanschluss — dafür eröffnen sie auch größere wirtschaftliche Potenziale.

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen für Ihren Projektstart – vom Verfahren über die technischen Anforderungen bis hin zur Anmeldung und Inbetriebnahme in Mittel- oder Hochspannung.

Vorgehen

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was wichtig ist: vom Projektstart, über das Verfahren und die technischen Anforderungen bis hin zur Anmeldung und Inbetriebnahme in Mittel- oder Hochspannung.

Für die Anmeldung und Ermittlung eines geeigneten Netzverknüpfungspunktes für Ihre geplante Erzeugungsanlage benötigen wir die nachfolgenden Informationen:

  • Lageplan bzw. Flurstückkarte aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
  • Leistung der geplanten Erzeugungsanlage (Nenn- und Scheinleistung)
  • Energieträger (z.B.: Photovoltaikanlage, Windanlage, usw.)

Ihre Anlage melden Sie mit den ausgefüllten vorgenannten Unterlagen in unserem Netzanschlussportal unter dem Punkt "Netzanschlussportal Registrierung" an.
zum Netzanschlussportal

Sie sind Installateur?
zum Installateurportal

Gut zu wissen

Wenn Sie uns eine Anfrage mit den oben genannten Informationen senden, behandeln wir diese als Voranfrage. Das bedeutet:

  • Sie erhalten eine tagesaktuelle Einschätzung, ob und wo ein netzverträglicher Anschlusspunkt verfügbar ist.
  • Diese Einschätzung berücksichtigt bereits laufende Projekte, bestehende Anfragen sowie die technischen Gegebenheiten des jeweiligen Netzabschnitts.
  • Bitte beachten Sie: Die von Ihnen angefragte Einspeiseleistung wird nicht automatisch im Netz reserviert oder vorgehalten.

Sie möchten verbindlich planen?

Wenn Sie einen konkreten Anschlusspunkt mit gesicherter Einspeisekapazität benötigen, reichen Sie bitte zusätzlich die erforderlichen Unterlagen gemäß Stufe 1 unseres Reservierungsverfahrens ein. Nur so können wir Ihre Kapazität verbindlich prüfen und reservieren.

Mehr zum Reservierungsverfahren erfahren

Für die Anmeldung und Ermittlung eines geeigneten Netzverknüpfungspunktes für Ihre geplante Erzeugungsanlage benötigen wir die nachfolgenden Informationen:

  • Lageplan bzw. Flurstückkarte aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
  • Leistung der geplanten Erzeugungsanlage (Nenn- und Scheinleistung)
  • Energieträger (z.B.: Photovoltaikanlage, Windanlage, usw.)

Ihre Anlage melden Sie mit den ausgefüllten vorgenannten Unterlagen in unserem Netzanschlussportal unter dem Punkt "Netzanschlussportal Registrierung" an.
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Sie sind Installateur?
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Gut zu wissen

Wenn Sie uns eine Anfrage mit den oben genannten Informationen senden, behandeln wir diese als Voranfrage. Das bedeutet:

  • Sie erhalten eine tagesaktuelle Einschätzung, ob und wo ein netzverträglicher Anschlusspunkt verfügbar ist.
  • Diese Einschätzung berücksichtigt bereits laufende Projekte, bestehende Anfragen sowie die technischen Gegebenheiten des jeweiligen Netzabschnitts.
  • Bitte beachten Sie: Die von Ihnen angefragte Einspeiseleistung wird nicht automatisch im Netz reserviert oder vorgehalten.

Sie möchten verbindlich planen?

Wenn Sie einen konkreten Anschlusspunkt mit gesicherter Einspeisekapazität benötigen, reichen Sie bitte zusätzlich die erforderlichen Unterlagen gemäß Stufe 1 unseres Reservierungsverfahrens ein. Nur so können wir Ihre Kapazität verbindlich prüfen und reservieren.

Mehr zum Reservierungsverfahren erfahren

Die Netzverträglichkeitsprüfung dient dazu, die geeignete Spannungsebene für Ihre Erzeugungsanlage zu bestimmen und den technisch sowie wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunkt zu ermitteln.

Tagesaussage erhalten – was bedeutet das?

Wenn Sie von uns eine Tagesaussage erhalten haben, ist Ihr Vorgang zunächst abgeschlossen. Diese Aussage gibt Ihnen eine tagesaktuelle Einschätzung zur Netzverträglichkeit – basierend auf dem aktuellen Stand unserer Netzplanung und laufender Projekte.

Sie möchten verbindlich planen?

Falls Sie einen konkreten Anschlusspunkt mit Reservierung Ihrer geplanten Einspeisekapazität wünschen, reichen Sie bitte Ihre Anfrage erneut ein – inklusive der erforderlichen Unterlagen mindestens der Stufe 1 unseres Reservierungsverfahrens.

Ihr Antrag wird dann neu geprüft, und Sie erhalten ein verbindliches Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Reservierungsverfahren.

Mehr zum Reservierungsverfahren erfahren

Besondere Regelung für Solaranlagen bis zu 50 kWp

Für Netzanschlussbegehren, die zwischen dem 03.08.2023 und dem 01.07.2024 gestellt wurden und sich auf eine oder mehrere Solaranlagen mit insgesamt bis zu 50 kWp installierter Leistung beziehen, gilt die Regelung nach § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2023.

Einzelheiten zur gesetzlichen Regelung können Sie direkt im Gesetzestext nachlesen: 

Gut zu wissen

Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt und beinhaltet die folgenden Informationen:

  • den geeigneten Netzanschlusspunkt
  • Angaben zur Betriebsweise der Erzeugungsanlage
  • der konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss
  • gegebenenfalls noch nachzureichende Unterlagen

Sobald die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgreich abgeschlossen ist und Sie einen positiven Netzanschlussbescheid erhalten haben, steht dem Baubeginn Ihrer Anlage grundsätzlich nichts mehr im Weg. 

In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass:

  • Ihr bestehender Netzanschluss verstärkt wird oder
  • ein neuer Anschluss errichtet werden muss.

Diese Informationen entnehmen Sie bitte unserem Ergebnisschreiben zur Netzberechnung. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen dazu gerne ein unverbindliches Angebot. Sollten darüber hinaus weitere Netzausbaumaßnahmen notwendig sein, informieren wir Sie selbstverständlich zeitnah.

Für alle Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung eines Netzanschlusses sowie zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage gelten die:

  • Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der WEMAG Netz – abgestimmt auf die jeweilige Spannungsebene
  • Technischen Regelwerke der Verbände VDE, FNN und BDEW

In allen weiteren Phasen Ihres Bauvorhabens stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Um uns im Vorfeld ein genaues Bild Ihrer bestehenden bzw. geplanten Anschlusslösung machen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns umfangreiche Planungsunterlagen hierzu zukommen lassen. Welche das im Genauen sind hängt maßgeblich von der Spannungsebene Ihres Anschlussbegehrens ab. 

Um Ihre eingespeisten und ggf. selbst verbrauchten Strommengen korrekt abrechnen zu können, ist ein geeigneter Messaufbau erforderlich. Um der teilweise sehr komplexen Rechtslage des EEG oder KWK-G gerecht zu werden und um eine korrekte Abrechnung der jeweiligen Strommengen zu ermöglichen, kann insbesondere bei der Erweiterung von Erzeugungsanlagen der Aufbau einer bestimmten Messanordnung zwingend erforderlich sein.

Messkonzepte

Hier finden Sie einige für die Umsetzung freigegebenen Messkonzepte als Vorlage, selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt ein eigenes individuelles Messkonzept einzureichen. Gerne prüfen wir dieses für Sie.

Ihr zuständiger Anschlussbearbeiter wird gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Schritte für die Herstellung des Netzanschlusses abstimmen und die jeweiligen benötigten Dokumente von Ihnen abfordern.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an:

Für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage gelten unterschiedliche Verfahren – abhängig von der jeweiligen Spannungsebene (Niederspannung, Mittelspannung oder Hochspannung). Damit wir Ihre Inbetriebnahme reibungslos begleiten können, ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig einreichen. Die genauen Anforderungen richten sich nach den Vorgaben der WEMAG Netz.

Niederspannung

Bitte teilen Sie uns die technische Fertigmeldung der Erzeugungsanlage spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inbetriebnahme über Installateurportal mit. Unmittelbar, jedoch spätestens 2 Tage, nach Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist das E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll ebenfalls vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

Mittelspannung

Reichen Sie bitte rechtzeitig alle inbetriebnahmerelevanten Dokumente (siehe Download unten) bei uns ein, um einen Termin für die Zustimmung zur Inbetriebsetzung der Anschlussanlage abzustimmen. Den zeitlichen Rahmen entnehmen Sie der "Tabelle 1 - Zeitplan zur Errichtung eines Netzanschlusses" (Seite 7 + 8 TAB Mittelspannung). Die Dokumente bitte mit Klarnamen und Bezug zur "Auflistung IBN-Dokumente Mittelspannung nach TAB Mittelspannung" bezeichnen.

Hochspannung

Ein Anschluss an das Hochspannungsnetz erfordert eine individuelle Planung. Die technischen Anforderungen werden dabei direkt zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Verteilnetzbetreiber abgestimmt – maßgeschneidert für Ihr Projekt.

Gut zu wissen

Neben den gemeinsam vereinbarten technischen Details gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4120 „Technische Regeln für den Anschluss von Anlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb“.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an:
Reservierungsverfahren für Netzanschlüsse

Mit dem Reservierungsverfahren stellen wir sicher, dass bei der Ermittlung von Netzanschlusspunkten nur Projekte mit ausreichendem Planungsfortschritt berücksichtigt werden. So können verfügbare Netzkapazitäten gezielt für realisierungsnahe Vorhaben reserviert werden.

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