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Ausschreibungen

Ausschreibungen

Erfahren Sie, warum Netzverluste entstehen, wie sie beschafft werden und was Blindleistung bedeutet.

Netzverlustausschreibung

Warum gibt es Netzverluste?
Beim Transport von Strom entstehen technische Verluste. Diese Energie muss zusätzlich beschafft werden, damit das Netz stabil bleibt.

Wie läuft die Beschaffung?
Gesetz und Verordnung schreiben vor, dass Netzbetreiber diese Energie transparent und diskriminierungsfrei einkaufen. Die Bundesnetzagentur hat dafür klare Regeln festgelegt. Für die langfristige Beschaffung arbeitet unser Netzbetreiber mit der Syneco Trading GmbH zusammen.

Wo gibt es Details?.
Informationen zu den Ausschreibungen und Ergebnissen finden Sie auf der Website der Syneco Trading GmbH

Blindleistung

Was ist Blindleistung?
Blindleistung hilft, die Spannung im Stromnetz stabil zu halten und ist wichtig für einen sicheren Netzbetrieb. Diese wird marktgestützt beschafft.

Wie wird Blindleistung beschafft?
Erzeugungsanlagen, auch Erneuerbare mit ihren Umrichtern, liefern bereits jetzt Blindleistung. Doch viele Anlagen können noch mehr. Deshalb hat die Bundesnetzagentur im Juni 2024 festgelegt, dass zusätzliche Blindleistung künftig über ein transparentes Ausschreibungsverfahren am Markt beschafft wird. Das sorgt für faire Bedingungen und eine wirtschaftliche Lösung.

Warum ist das wichtig?
Mit diesem Verfahren wird die Netzstabilität langfristig gesichert und innovative Technologien können besser genutzt werden.

Unser Beitrag
Als Netzbetreiber stellen wir sicher, dass die benötigte Blindleistung zuverlässig bereitsteht – für eine sichere und effiziente Stromversorgung.

So können Sie an der Ausschreibung teilnehmen:

Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun müssen: 

Im Rahmen der sog. „Bekanntmachung“ veröffentlicht die WEMAG Netz in welchen Beschaffungsregionen ein Bedarf an Blindleistung existiert und wie die Fristen des Beschaffungsverfahrens sind. Außerdem wird in der Bekanntmachung das ausgeschriebene Produkt definiert und die Preisobergrenze(n), falls vorhanden, veröffentlicht.

  • Jeder Anbieter, der im WEMAG Netz-Gebiet am Beschaffungsverfahren teilnehmen will, muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet insbesondere, dass die Blindleistungsquelle an das Netz von der WEMAG Netz angeschlossen ist,
  • die angebotene Blindleistungsquelle Blindarbeit und/oder Vorhalteleistung bereitstellen kann, welche über die Anforderungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) von der WEMAG Netz hinausgehen und
  • mit dem Angebot das PQ-Diagramm der Blindleistungsquelle am Netzanschlusspunkt, in dem die gültigen TAB und das marktliche Potential kenntlich gemacht sind, der WEMAG Netz vorgelegt wird.

Alle Voraussetzungen werden mit der Bekanntmachung in dem Dokument Teilnahmevoraussetzungen veröffentlicht.

  • Nach Erfüllung der von der WEMAG Netz festgelegten Teilnahmevoraussetzungen können Anbieter an dem Beschaffungsverfahren gemäß der Bekanntmachung teilnehmen. Ihr Angebot geben Sie ab, indem Sie das Formular zur Angebotsabgabe vollständig ausfüllen und zusammen mit dem PQ-Diagramm (inkl. kenntlich gemachter TAB und marktlichem Potential) und im Fall von Aggregation zusätzlich einer Liste aller teilnehmenden Anlagen fristgerecht einreichen.
  • Falls eine Preisobergrenze veröffentlicht wurde, ist wichtig, dass die WEMAG Netz Angebote, bei denen ein Angebotspreis oberhalb der Preisobergrenze liegt, nicht bezuschlagen kann.
  • Anbieter bekommen die Zuschlagserteilung mitgeteilt. Anbieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden ebenfalls über ihre nicht erfolgreichen Angebote informiert.
  • Mit Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag gemäß dem veröffentlichten Mustervertrag über die Erbringung der nfSDL „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ zwischen dem bezuschlagten Anbieter und der WEMAG Netz zustande.
  • Die WEMAG Netz kann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, ein Beschaffungsverfahren aufheben. Anbieter werden in diesem Fall ebenfalls informiert.

Wenn ein Anbieter im Beschaffungsverfahren einen Zuschlag erhalten hat, muss der Anbieter im entsprechenden Erbringungszeitraum Blindleistung bereitstellen. Im Gegenzug erhält der Anbieter von der WEMAG Netz die bezuschlagte Vergütung.
 

Wir sind für Sie da
Bei Fragen zum Thema Blindleistung oder zur Netzstabilität können Sie sich gerne an uns wenden – wir helfen Ihnen weiter.
Schreiben Sie uns einfach an: