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Sperrung und Entsperrung von Netzanschlüssen

Manchmal ist eine Sperrung oder Entsperrung des Netzanschlusses notwendig. Auf dieser Seite finden Sie übersichtlich zusammengefasst, wie der Ablauf aussieht und an wen Sie sich wenden können.

Zuständigkeiten bei Sperrung und Entsperrung

Eine Sperrung oder Entsperrung Ihres Netzanschlusses erfolgt in den meisten Fällen auf Antrag Ihres Energieversorgers. Wenn Sie eine Sperrung oder Entsperrung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Lieferanten.
Die WEMAG Netz ist als Netzbetreiber für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes zuständig, schließt jedoch keine Lieferverträge ab und kann entsprechende Anträge nicht selbst entgegennehmen.

Stromanschluss

Ihr Energieversorger übernimmt den Antrag zur Unterbrechung oder Wiederherstellung Ihres Stromanschlusses.
Der ausgefüllte Antrag wird von Ihrem Lieferanten per E-Mail an uns übermittelt. 

Gasanschluss

Auch für Gasanschlüsse erfolgt die Sperrung oder Entsperrung über Ihren Gaslieferanten. Der Antrag wird in der Regel per E-Mail an uns übermittelt.

Fragen zu Sperrungen und Entsperrungen Gas? Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter kontakt@gas-wng.de oder telefonisch.

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Noch Fragen zur Sperrung oder Entsperrung?

Unser Team ist gerne für Sie da.