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Wird der Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild ausgeglichen?

Jeder Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild muss ökologisch ausgeglichen werden. Dafür gibt es klare Vorgaben. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen müssen wir allerdings erst noch prüfen. Unser Ziel ist es, die Ausgleichsmaßnahmen so nah wie möglich am Standort umzusetzen.  Bei der Suche geeigneter Flächen sind uns aufgrund der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie der erforderlichen Rücksichtnahme auf Eigentumsverhältnisse, enge Grenzen gesetzt. 

Es ist uns aber ein wichtiges Anliegen, zu gegebener Zeit gemeinsam mit der Gemeinde und den Beteiligten vor Ort die geeigneten Möglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen zu erörtern.