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Steuerbarkeitscheck
Was bedeutet das für Sie?

Mit dem Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern profitieren auch von mehr Sicherheit und Transparenz für Ihre Anlage. Wir unterstützen Sie dabei, die Tests einfach und zuverlässig durchzuführen damit Ihre Erzeugungs- oder Speicheranlage jederzeit steuerbar bleibt und Sie sich um nichts kümmern müssen.

Gesetzlich vorgeschrieben

Der Steuerbarkeitscheck ist eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung, die sicherstellt:

  • Ihre Anlage kann aus der Ferne gesteuert werden
  • Die Einspeisedaten werden in Echtzeit übertragen
  • Steuerbefehle werden korrekt umgesetzt
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So läuft der Steuerbarkeitscheck ab
  • Wir senden einen Steuerbefehl an Ihre Anlage
  • Ihre Anlage reagiert technisch und zeitlich korrekt
  • Wir prüfen die Datenübertragung der Ist-Einspeisung
  • Durchführung der Auswertung und Rückmeldung durch uns im Falle eines negativen Testergebnisses
  • Ab 2026: Optionaler Test der Blindleistungssteuerung; zudem werden nun auch Anlagen ab 25 kW installierter Leistung geprüft

Wichtig: Der Check erfolgt unangekündigt und ohne Entschädigung. Während des Tests kann Ihre Anlage kurzzeitig abgeregelt werden.

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Warum ist das wichtig?

Die Energieversorgung wird immer dezentraler und wetterabhängiger. Photovoltaik und Windkraft stellen neue Anforderungen an das Netz. Steuerbare Anlagen verhindern Überlastungen und Spannungsschwankungen und sichern so die Versorgung für alle.

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Was passiert bei Verstößen?
  • Begrenzung der Einspeiseleistung
  • Verlust der Vergütung
  • Schadensersatzpflicht bei Gefährdung der Netzsicherheit
  • Im schlimmsten Fall: Trennung vom Netz

Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung

Der Steuerbarkeitscheck basiert auf § 12 Abs. 2a–h EnWG und stellt sicher, dass Ihre Anlage jederzeit netzdienlich und zuverlässig gesteuert werden kann. Als Ihr Anschlussnetzbetreiber sind wir verpflichtet, regelmäßige Tests durchzuführen – darunter kurzfristige, entschädigungsfreie Anpassungen der Einspeiseleistung sowie die Überprüfung der Online-Messwerte Ihrer Ist-Einspeisung.

Die durch die ÜNB erarbeiteten Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck sind auf der Webseite www.netztransparenz.de veröffentlicht.

Welche Anlagen sind betroffen?

  • Anlagen ab 100 kW: sofort prüfpflichtig, da jederzeit fernsteuerbar (§ 12 Abs. 2a Nr. 1 EnWG).
  • Anlagen unter 100 kW: ab dem 1. Januar 2026 einbezogen (§ 12 Abs. 2b Satz 1 EnWG).

Unser Ziel: Wir machen die Umsetzung für Sie so einfach wie möglich – transparent, gesetzeskonform und mit minimalem Aufwand für Sie.

Ihre Verpflichtungen als Anlagenbetreiber

Damit Ihre Anlage gesetzeskonform betrieben werden kann und reibungslos am Steuerbarkeitscheck teilnimmt, beachten Sie bitte folgende Punkte:

1. Technische Voraussetzungen sicherstellen
Ihre Anlage muss jederzeit steuerbar sein. Das erreichen Sie durch den Einsatz von intelligenten Messsystemen und geeigneten Steuerungseinrichtungen.

2. Teilnahme an jährlichen Tests ermöglichen
Wir führen einmal pro Jahr einen Steuerbarkeitscheck durch. Dabei wird die Ist-Einspeisung Ihrer Anlage überprüft und testweise angepasst (§ 12 Abs. 2b EnWG).

Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Anlage den vereinbarten technischen Standards entspricht. So vermeiden Sie Unterbrechungen und tragen aktiv zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei.

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