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Netzentgelte und Netznutzung Strom für Geschäftskunden

Als Geschäftskunde mit höherem Strombedarf profitieren Sie von einer leistungsfähigen Netzanbindung und klar geregelten Netzentgelten. Hier erfahren Sie, wie sich die Netzentgelte für Ihr Unternehmen zusammensetzen, welche Vertragsmodelle möglich sind und wie die Netznutzung Strom in der Hoch-, Mittel- oder Niederspannung geregelt ist.

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Lastprofil- oder Lastgangkunde – was gilt für Sie?

Welche Regelungen für Sie gelten, hängt von Ihrem jährlichen Stromverbrauch und Ihrer Anschlussart ab – also davon, ob Sie als Lastprofil- oder Lastgangkunde geführt werden.

Als Lastgangkunden gelten Unternehmen,

  • deren jährlicher Stromverbrauch über 100.000 Kilowattstunden (kWh) liegt, oder
  • deren Entnahmestelle im Mittel- oder Hochspannungsnetz angeschlossen ist.

Trifft das nicht auf Sie zu, sind sie wahrscheinlich ein Lastprofilkunde. 
Mehr erfahren zu Netzentgelte Strom für Privatkunden

Der Netznutzungsvertrag Strom – Ihre Grundlage für eine sichere Versorgung

Damit die Nutzung des Stromnetzes rechtlich und organisatorisch geregelt ist, benötigen alle Geschäftskunden einen Netznutzungsvertrag. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für Ihre Stromversorgung im Netzgebiet der WEMAG Netz.

Er regelt unter anderem:

  • wie die Netzentgelte berechnet werden,
  • und wer Ihr Vertragspartner für die Netznutzung ist.

Seit der Liberalisierung des Strommarktes können Sie selbst entscheiden, wie die Vertragsbeziehung gestaltet wird:

  • Über Ihren Stromlieferanten – die übliche Variante
    Ihr Stromlieferant übernimmt alles für Sie: Er schließt den Netznutzungsvertrag mit der WEMAG Netz und regelt sämtliche Abstimmungen. Als Kunde müssen Sie sich um nichts kümmern.
  • Direkt mit der WEMAG Netz
    Wenn Sie möchten, können Sie auch selbst Kunde der WEMAG Netz werden und einen eigenen Netznutzungsvertrag abschließen – zum Beispiel als Geschäftskunde oder wenn Sie besondere Anforderungen haben.

Netzentgelte für Lastgangkunden

Die Netznutzung im Gebiet der WEMAG Netz richtet sich nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie den dazugehörigen Verordnungen, etwa der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).

Diese gesetzlichen Regelungen legen fest, wie der Zugang zum Stromnetz funktioniert und wie die Entgelte dafür berechnet werden. Damit Ihr Unternehmen Strom aus dem Netz der WEMAG beziehen kann, wird ein entsprechender Vertrag benötigt – entweder

  • ein Lieferantenrahmenvertrag zwischen der uns und Ihrem Stromlieferanten oder
  • ein direkter Netznutzungsvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und uns, der WEMAG Netz.

In beiden Fällen sind dort die Netzentgelte und Rahmenbedingungen der Netznutzung verbindlich festgelegt.

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Bestandteile der Netzentgelte
  • Nutzung der Netzinfrastruktur (z. B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen)
  • Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes
  • Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
  • Entgelt für Transformatorenverluste bei mittelspannungsseitigem Anschluss und niederspannungsseitiger Messung

Berechnung des Netznutzungsentgelts

Bei Unternehmen mit höherem Stromverbrauch oder Anschluss in der Mittel- oder Hochspannung erfolgt die Abrechnung auf Basis einer viertelstündlichen Leistungsmessung (RLM – registrierende Leistungsmessung). Diese Messung erfasst alle 15 Minuten genau, wie viel Leistung entnommen wird – und bildet damit die Grundlage für die Berechnung Ihres Netznutzungsentgelts.

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Welche Daten werden dafür benötigt?

Zur Ermittlung des Netznutzungsentgelts berücksichtigen wir unter anderem folgende Werte:

  • Spannungsebene  der Entnahmestelle des Netzkunden
  • Jahresverbrauch (in kWh)
  • Maximale Leistung (in kW) – höchster 15-Minuten-Mittelwert im Bezugszeitraum
  • Reservenetzkapazität, falls erforderlich 
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Berechnung des Netznutzungsentgelts

Für die Berechnung des jeweiligen Netznutzungsentgeltes ist die Jahresbenutzungsdauer erforderlich. Diese ergibt sich als Quotient aus der Jahreswirkarbeit und der maximalen ¼-h-Leistung. Das Netznutzungsentgelt für Netzkunden mit ¼-h-Leistungsmessung setzt sich aus einem Arbeits- und Leistungsentgelt zusammen.

Folgende Formel gibt die Berechnung des Netznutzungsentgeltes für einen Netzkunden wieder:

Netznutzungsentgelt = Maximale ¼ h-Leistung x Leistungsentgelt Jahresarbeit x Arbeitsentgelt

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Hinweis für Kunden in der Mittel- und Hochspannung

Ihr aktueller Stromliefervertrag läuft bald aus und Sie haben noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen? Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Liefervertrag mit einem Stromversorger Ihrer Wahl. Die WEMAG Netz ist als Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, den Netzanschluss zu sperren, sobald kein gültiger Liefervertrag vorliegt.

Bitte beachten Sie: In der Hoch- und Mittelspannung besteht kein Grundversorgungsanspruch und keine Ersatzbelieferung mit Strom. Ohne neuen Vertrag kann daher keine weitere Stromversorgung erfolge

Individuelle Netzentgelte und Hochlastzeitfenster

Individuelle Netzentgelte können gemäß § 19 StromNEV für Sonderformen der Netznutzung gewährt werden. Mehr erfahren Sie in den folgenden Downloads

Netzkunden ohne ¼-h-Leistungsmessung

Bei Entnahmestellen, für die keine Lastgangzählung erforderlich ist, erfolgt die Belieferung über standardisierte Lastprofile. Der über eine solche Entnahmestelle versorgte Kunde ist ein Lastprofilkunde. In Abhängigkeit vom Verbrauchsverhalten erfolgt eine Einordnung in ein Standardlastprofil.

Datengrundlage zur Berechnung der Netznutzungsentgelte für diese Kunden ist lediglich die Jahreswirkarbeit. Für die Netzkunden ohne ¼-h-Leistungsmessung wird ein jährlicher Grundbetrag erhoben und ein Arbeitsentgelt berechnet. Damit ergibt sich das Netznutzungsentgelt wie folgt:

Netznutzungsentgelt = Grundbetrag Jahresarbeit x Arbeitsentgelt

Mehr erfahren zu Netzentgeltverordnung Strom

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