Die Netzverträglichkeitsprüfung dient der Ermittlung der für den Anschluss der Erzeugungsanlage geeigneten Spannungsebene sowie des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes. Wenn Sie von uns eine Tagesaussage erhalten haben, ist Ihr Vorgang bei uns geschlossen. Wünschen Sie einen konkreten Anschlusspunkt mit Reservierung Ihrer geplanten Einspeisekapazität, dann reichen Sie bitte erneut Ihre Anfrage mit zusätzlich Dokumenten mindestens der Stufe 1 des Reservierungsverfahrens ein. Ihr Antrag wird neu geprüft und Sie erhalten ein Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Reservierungsverfahren.
Erzeugungsanlagen ab 30 kW | kWp
Für Sie sind Klimaneutralität und Energiewende nicht nur Worte, sondern gelebte Werte? Hier können Sie sich über die einzelnen Phasen von der Planung bis zur Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen ab 30kW/kWp informieren.

Anmeldung
Für die Anmeldung und Ermittlung eines geeigneten Netzverknüpfungspunktes für Ihre geplante Erzeugungsanlage benötigen wir die nachfolgenden Informationen:
- Lageplan bzw. Flurstückkarte aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen
- Leistung der geplanten Erzeugungsanlage (Nenn- und Scheinleistung)
- Energieträger (z.B.: Photovoltaikanlage, Windanlage, usw.)
Ihre Anlage melden Sie mit den ausgefüllten vorgenannten Unterlagen in unserem Onlineportal unter dem Punkt "Netzanschlussportal Registrierung" an.
Beachten Sie, dass Sie mit dem Umfang der oben angeforderten Informationen bei uns als Voranfrage bearbeitet werden und nur eine Tagesaussage erhalten. Damit erhalten Sie nur die Information über einen tagesaktuellen netzverträglichen Anschlusspunkt unter Beachtung aller hinreichend fortgeschrittenen Projekte/Anfragen sowie technischen Eigenschaften des benannten Anschlusspunktes. Ihre angefragte Leistung wird bei uns im Netz nicht vorgehalten.
Wünschen Sie einen konkreten Anschlusspunkt mit Reservierung Ihrer geplanten Einspeisekapazität, dann reichen Sie bitte zusätzlich Dokumente mindestens der Stufe 1 des Reservierungsverfahren.
Netzverträglichkeitsprüfung
Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt und beinhaltet die folgenden Informationen:
- den geeigneten Netzanschlusspunkt
- die technische Anschlusslösung
- Angaben zur Betriebsweise der Erzeugungsanlage
- der konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss
- gegebenenfalls noch nachzureichende Unterlagen
Planung und technische Abstimmung
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und positivem Netzanschlussbescheid, können Sie mit dem Bau beginnen. In einigen Fällen kann es sein das hierfür Ihr bestehender Anschluss verstärkt oder ein neuer Anschluss errichtet werden muss. Diese Informationen erhalten Sie aus unserem Ergebnisschreiben Netzberechnung. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Falls weitere Netzausbaumaßnahmen notwendig sein sollten, werden wir Sie unverzüglich informieren.
Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der WEMAG Netz GmbH für die jeweilige Spannungsebene sowie die technischen Regelwerke der VDE, FNN und BDEW einzuhalten.
- Technische Anschlussbedingungen Niederspannung
- Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung
- Ergänzende Anschlussbedingungen für die fernwirktechnische Anbindung von MS-Kundenanlagen im WEMAG-Netz nach IEC 60870-5-104
- Technische Anschlussbedingungen Hochspannung
In allen weiteren Phasen Ihres Bauvorhabens stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Um uns im Vorfeld ein genaues Bild Ihrer bestehenden bzw. geplanten Anschlusslösung machen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns umfangreiche Planungsunterlagen hierzu zukommen lassen. Welche das im Genauen sind hängt maßgeblich von der Spannungsebene Ihres Anschlussbegehrens ab.
Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke der Antrags- und Planungsunterlagen:
- Anmeldung zum Netzanschluss
- Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Erzeugungsanlagen am Hochspannungsnetz
Um Ihre eingespeisten und ggf. selbst verbrauchten Strommengen korrekt abrechnen zu können, ist ein geeigneter Messaufbau erforderlich. Um der teilweise sehr komplexen Rechtslage des EEG oder KWK-G gerecht zu werden und um eine korrekte Abrechnung der jeweiligen Strommengen zu ermöglichen, kann insbesondere bei der Erweiterung von Erzeugungsanlagen der Aufbau einer bestimmten Messanordnung zwingend erforderlich sein.
Hier finden Sie einige für die Umsetzung freigegebenen Messkonzepte als Vorlage, selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt ein eigenes individuelles Messkonzept einzureichen. Gerne prüfen wir dieses für Sie.
Ihr zuständiger Anschlussbearbeiter wird gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Schritte für die Herstellung des Netzanschlusses abstimmen und die jeweiligen benötigten Dokumente von Ihnen abfordern. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: einspeisung@wemag-netz.de
Inbetriebnahme
Bei dem anzuwendenden Inbetriebsetzungsverfahren wird zwischen den jeweiligen Spannungsebenen unterschieden. Voraussetzung ist die Vorlage alle erforderlichen Dokumenten nach Vorgaben der WEMAG Netz GmbH.
Niederspannung
Bitte teilen Sie uns die technische Fertigmeldung der Erzeugungsanlage spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inbetriebnahme über das Installateurportal (Wemag Installateurportal) mit. Unmittelbar, jedoch spätestens 2 Tage, nach Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist das E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll ebenfalls vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll (Seite 10)
Nach Meldung der Fertigstellung durch den Installateur erfolgen der Einbau der Mess- und Zähleinrichtungen und die technische Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zur Netzeinspeisung.
Mittelspannung
Rechtzeitig, jedoch spätestens 14 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme des Netzanschlusses sind zwischen dem Anlagenerrichter und Netzbetreiber der Termin der Zustimmung zur Inbetriebsetzung der Anschlussanlage abzustimmen. Nach festgestellter Mangelfreiheit erfolgt an diesem Termin die formelle Erteilung der Zustimmung zur Inbetriebsetzung durch die WEMAG Netz GmbH.
Spätestens sieben Arbeitstage vor dem Termin zur "Zustimmung zur Inbetriebsetzung" sind alle erforderlichen technischen und vertraglichen Dokumente gemäß Liste 7 der TAB Mittelspannung - "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der WEMAG Netz GmbH" rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Diese bitte mit Klarnamen und Bezug zur Liste 7 bezeichnen.
Hochspannung
Für einen Anschluss in der Hochspannung sind individuelle Lösungen erforderlich, die technischen Anforderungen werden zwischen Ihnen als Anschlussnehmer und uns als Verteilnetzbetreiber individuell vereinbart. Neben diesen Vereinbarungen gelten grundsätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Anwendungsrichtlinie VDE AR N 4120 "Technische Regeln für den Anschluss von Anlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb". Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: einspeisung@wemag-netz.de