Als Netzbetreiber sind wir neben der Pflicht zum Anschluss und zur Abnahme des KWK-Stroms gemäß § 4 Abs. 3 KWKG zur Zahlung einer Vergütung für die in unser Netz eingespeiste KWK-Strommenge verpflichtet. Dazu stellen Sie als Einspeiser quartalsweise eine Rechnung. Sofern Ihre Anlage bereits in unser automatisiertes Abschlagsverfahren überführt ist, entfällt diese manuelle Rechnungslegung für Sie.
Unsere Abrechnungsformulare sollen Ihnen als Einspeiser die Rechnungsstellung erleichtern. Bitte jedes Quartal das Abrechnungsformular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an uns, Ihren Netzbetreiber die WEMAG Netz, senden.
Bitte füllen Sie die grün hinterlegten Felder in der elektronischen Vorlage aus (nicht handschriftlich) und drucken Sie das Formular anschließend aus. Damit ist sichergestellt, dass sich Ihre Vergütung korrekt berechnet. Vielen Dank.