Direkt zum Inhalt

Ersatzneubau 110-kV Freileitung Güstrow-Görries,
Abschnitt Abzweig Ziegelsee bis Umspannwerk Güstrow

Informationen zum Vorhaben, Ankündigung von Kartierungen

Im Zuge der Energiewende ist geplant, die Kapazität des regionalen Stromverteilungsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Daher beabsichtigt die WEMAG Netz den Ersatzneubau der 110-kV Freileitung Güstrow-Görries. In den Jahren 2022 und 2023 werden die Unterlagen des Planfeststellungsantrags erarbeitet. Hierfür sind ab sofort Begehungen und Kartierungen im Untersuchungsraum erforderlich. Der Untersuchungsraum erstreckt sich in einem Korridor beiderseits der bestehenden 110-kV-Leitung sowie im Bereich kleinräumiger Alternativen. Die Kartierungen (Erfassung u.a. von Biotoptypen, Vegetation, Zug- und Rastvögel, Horstkartierung, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse) dienen der Erfassung und Aktualisierung der Datengrundlagen, welche bei der umweltfachlichen und technischen Planung herangezogen werden. Notwendige Feldbegehungen erfolgen zu Fuß und nach Möglichkeit in Fahrgassen. Bei der Erfassung von Fledermäusen kommen zeitweise installierte Horchboxen zum Einsatz. Auf bestehende Kulturen wird geachtet und Rücksicht genommen. Für die Arbeiten ist es gewöhnlich auch erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit Pkw < 3,5t zu befahren. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen. 

Die Geländebegehungen und Kartierungen werden von folgenden Büros im Auftrag der WEMAG Netz bis Ende September 2023 vorgenommen:

BHF Bendfeldt Herrmann Franke 
Landschaftsarchitekten GmbH 
Ostorfer Ufer 4 
19053 Schwerin 

Ökologische Dienste Ortlieb GmbH 
Tannenweg 22m 
18059 Rostock 

NANU GmbH 
Andreas Hagenguth (Ansprechpartner)
Mühlenkamp 1 
19348 Berge

UMWELTPLANUNG ENDERLE 
Dipl. Landsch.Ökol. Jan Enderle 
Hauptstraße 12 
19055 Schwerin 

Für die Erfassung von Brutvögeln und Fledermäusen sind Nachtbegehungen notwendig. Zur Vermeidung von Unfällen durch Schussverletzungen aufgrund von Jagdaktivitäten wird um äußerste Umsicht gebeten. Sollte Unsicherheit darüber bestehen, ob legitimierte Personen zur Kartierung im Untersuchungsraum unterwegs sind, wird um vorherige Kontaktaufnahme gebeten. 

Herr Falk Ortlieb (Geschäftsführer, Ökologische Dienste Ortlieb GmbH)
Auskunft zu den Begehungszeiten für die Brutvogelkartierung
Herr Andreas Hagenguth (Geschäftsführer NANU GmbH)
Auskunft für die Fledermauskartierung
Die Berechtigung zur Durchführung sowie die Pflicht zur Duldung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus §°44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Flurschäden entstehen bei Untersuchungen im Zusammenhang mit den Kartierungen und Bestandsaufnahmen aller Voraussicht nach nicht.

Sollte es wider Erwarten im Einzelfall dennoch zu Schäden kommen, die durch die Untersuchungen verursacht wurden, gleichen wir diese selbstverständlich aus.
Herrn Böckmann (Projektleiter)
Rückfragen zum Vorhaben