Die Vergütung für den Strom, den Sie mit Ihrer Erzeugungsanlage erzeugen und in das Netz der WEMAG Netz GmbH einspeisen, richtet sich nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023).
Abschlagszahlungen durch den Netzbetreiber
Das EEG sieht vor, dass der Netzbetreiber die Vergütung in Form angemessener monatlicher Abschlagszahlungen leistet (§ 19 Abs. 2 EEG 2023). Die Abrechnung der Einspeisemengen erfolgt für Sie daher komfortabel im Abschlags- und Gutschriftenverfahren durch die WEMAG Netz GmbH.
Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?
Für einen reibungslosen Ablauf der Vergütungszahlungen benötigen wir von Ihnen insbesondere folgende Angaben:
- Angaben zur Umsatzsteuer (z. B. Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung),
- Ihre Bankverbindung,
- Ihre Postanschrift.
Diese Daten werden bereits bei der Anmeldung Ihrer Anlage im Onlineportal abgefragt.
Wurde die Anmeldung nicht über das Onlineportal vorgenommen, fordert die WEMAG Netz GmbH die erforderlichen Angaben nach dem erfolgreichen Anschluss Ihrer Anlage mittels des „Fragebogens zur Auszahlung der Einspeisevergütung“ bei Ihnen an.
Bitte senden Sie uns dieses Formular schnellstmöglich ausgefüllt an einspeisung@wemag-netz.de, damit wir Ihre Vergütungszahlungen zeitnah an Sie auszahlen können.
Endabrechnung und Mitwirkungspflichten
Als Anlagenbetreiber sind Sie gemäß § 71 EEG 2023 verpflichtet, der WEMAG Netz GmbH bis spätestens zum 28. Februar eines Folgejahres alle für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
- Zählerstände (soweit erforderlich),
- ggf. aktualisierte Bankdaten,
- ggf. erforderliche Nachweise oder Gutachten.
Gesetzliche Fristen der Netzbetreiber
Die WEMAG Netz GmbH ist gemäß § 72 EEG 2023 verpflichtet, bis zum 31. Mai eines Jahres die Endabrechnung für das jeweilige Vorjahr für jede einzelne Anlage gegenüber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber vorzulegen.
Diese Meldung erfolgt in Form eines Testates, das durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellt wird.
In der Endabrechnung dürfen ausschließlich diejenigen Vergütungszahlungen berücksichtigt werden, die:
- tatsächlich für das jeweilige Kalenderjahr angefallen sind und
- bis zu den gesetzlich festgelegten Fristen ausgezahlt wurden.
Nur diese Mengen können im Rahmen des bundesweiten Belastungsausgleichs berücksichtigt werden.
Änderungen der angegebenen Daten zur Auszahlung der Vergütung
Sollten sich die von Ihnen angegebenen Daten geändert haben (z.B. die Bankverbindung) oder Sie haben sich im Nachgang für die Auszahlung der Vergütung entschieden, dann reichen Sie bitte das bereitgestellte Formular vollständig ausgefüllt per E-Mail an einspeisung@wemag-netz.de bei uns ein.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie bei dem Einreichen des Formulars Ihre bekanntgegebene Kundennummer mit an.