Erzeugungsanlagen bis maximal 30 kW | kWp

Sie möchten sich ein Stück weit unabhängig von zukünftigen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt machen und dafür eine Erzeugungsanlage bis 30kW/kWp errichten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Bau bzw. der Errichtung solcher Anlagen.

Anmeldung

Für die Anmeldung benötigen wir von Ihnen vollständig ausgefüllt:

Bei Photovoltaikanlagen ist zusätzlich einzureichen:

Bei Erzeugungsanlagen mit einem Speicher oder bei Nachrüstungen von einem Speicher ist zusätzlich einzureichen:

Ihre Anlage melden mit den ausgefüllten vorgenannten Unterlagen in unserem Onlineportal unter dem Punkt "Netzanschlussportal Registrierung" an.

Zum Onlineportal

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Die Netzverträglichkeitsprüfung dient der Ermittlung der für den Anschluss der Erzeugungsanlage geeigneten Spannungsebene sowie des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt und beinhaltet die folgenden Informationen:

  • den geeigneten Netzanschlusspunkt
  • die technische Anschlusslösung
  • Angaben zur Betriebsweise der Erzeugungsanlage
  • der konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss
  • gegebenenfalls noch nachzureichende Unterlagen

In den allermeisten Fällen wird Ihre Anlage sofort bei uns reserviert und die Leistung im Netz vorgehalten.

Für alle Netzanschlussbegehren, die ab dem 03.08.2023 und vor dem 01.07.2024 für eine oder mehrere Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 50 kWp gestellt werden, gilt die Regelung nach § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2023. Einzelheiten können Sie gerne nachlesen:

Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens gem. § 8 Abs. 5 EEG

Planung und technische Abstimmung

Nach erfolgreich abgeschlossener Netzverträglichkeitsprüfung und positivem Netzanschlussbescheid, können Sie mit dem Bau Ihrer Erzeugungsanlage beginnen. In einigen Fällen kann es sein das Ihr bestehender Hausanschluss verstärkt oder ein neuer Hausanschluss errichtet werden muss. Diese Informationen erhalten Sie aus unserem Ergebnisschreiben der Netzverträglichkeitsprüfung. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. 

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unser Netz sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der WEMAG Netz GmbH für die jeweilige Spannungsebene sowie die technischen Regelwerke der VDE einzuhalten.

In allen weiteren Phasen Ihres Bauvorhabens stehen wir Ihnen zur Seite. Um uns im Vorfeld ein genaues Bild Ihrer bestehenden bzw. geplanten Anschlusslösung machen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns umfangreiche Planungsunterlagen zukommen lassen. Die notwendigen Dokumente werden Ihnen schriftlich mitgeteilt und sind als Vordruck nachfolgend zu finden:

Ihr zuständiger Anschlussbearbeiter wird gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Schritte für die Herstellung des Netzanschlusses abstimmen. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: einspeisung@wemag-netz.de

 

Inbetriebnahme

Bitte teilen Sie uns die technische Fertigmeldung der Erzeugungsanlage spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inbetriebnahme über das Installateurportal (Wemag Installateurportal) mit. Unmittelbar, jedoch spätestens 2 Tage, nach Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist das E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll ebenfalls vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

Nach Meldung der Fertigstellung durch den Installateur erfolgen der Einbau der Mess- und Zähleinrichtungen und die technische Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zur Netzeinspeisung.

Datenschutzerklärung für Nutzer des Webportals

Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14 DSGVO