Einspeiser
Einspeiser erzeugen in ihrer eigenen Anlage elektrische Energie und speisen diese in das örtliche Verteilungsnetz ein.
Bei der Einspeisung wird nach der Art der Erzeugungsanlagen unterschieden:
- Auf Basis erneuerbarer Energien
- Auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung
Erneuerbare Energien
Wird elektrische Energie aus Stromerzeugungsanlagen nach den Kriterien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in das Netz des örtlichen Verteilungsnetzbetreibers eingespeist, so wird diese Energie nach den gesetzlichen Vorgaben durch den Verteilungsnetzbetreiber vergütet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des EEG in der jeweils gültigen Fassung.
Kraft-Wärme-Kopplung
Wird elektrische Energie aus Kraft-Wärmekopplungsanlagen nach den Kriterien des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) in das Netz des örtlichen Verteilungsnetzbetreibers eingespeist, so wird diese Energie nach den gesetzlichen Vorgaben durch den Verteilungsnetzbetreiber vergütet.
Die Höhe der Vergütung sowie technische Einzelheiten werden in einem Einspeisevertrag zwischen dem Einspeiser (Erzeuger) und dem Verteilungsnetzbetreiber geregelt.