WEMAG NETZ GmbH

Zugang

Das Verteilungsnetz wird von unterschiedlichen Kundengruppen genutzt. Entsprechend sind auch die Verträge, die den Zugang und die Nutzung des Verteilungsnetzes regeln, inhaltlich nach den Kundengruppen und deren Bedarf ausgerichtet.

Gleichbehandlungsprogramm

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten, seit dem 4. August 2011 gibt es eine Novellierung. Das Gesetz verpflichtet die WEMAG Netz GmbH zur Gewährleistung von Transparenz sowie einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Unabhängigkeit der Netzbetreiber von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung sichergestellt werden. Die Sicherstellung dieser Vorgabe soll mit einem Gleichbehandlungsprogramm erreicht werden.

Ziel des Gleichbehandlungsprogramms ist es, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter der WEMAG Netz GmbH ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien und den Grundsätzen des Vertraulichkeitsschutzes nach § 9 EnWG entsprechenden Ausgestaltung des Netzgeschäfts festzulegen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Verteilungsnetzbetreibers ausgeübt werden.

Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der Regulierungsbehörde jährlich einen Bericht über die im Gleichbehandlungsprogramm getroffenen Maßnahmen des Kalenderjahres vor und veröffentlicht ihn (Download bereich).

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