Stromnetzentgeltverordnung

Mit Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) am 13.07.2005 wurde der Wechsel vom verhandelten zum regulierten Netzzugang vollzogen. Die StromNEV, in Kraft getreten am 28.07.2005, ist eine Verordnung auf Basis des neuen EnWG. Sie regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen.
 

Individuelle Netzentgelte

Individuelle Netzentgelte können gemäß §19 StromNEV für Sonderformen der Netznutzung gewährt werden. Die Hochlastzeitfenster für atypisches Abnahmeverhalten gemäß §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV sind als Download veröffentlicht, ebenso die Veröffentlichung individueller Netzentgelte gemäß StromNEV §27 Abs. 1.
 

Technische Daten des Netzes und geografische Daten des Versorgungsgebietes

Die Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zu technischen Daten des Netzes und geografischen Eigenschaften des Versorgungsgebietes sind in § 27 Abs. 2 StromNEV festgelegt. Alle Angaben beziehen sich auf den 31.12.2020, sofern kein anderer Zeitpunkt angegeben.