Kraftwerksnetzanschlussverordnung

Gemäß § 3 Abs. 1 der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 01.07.2007 sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von 110 kV oder darüber verpflichtet, Angaben zu ihrem Netz zu veröffentlichen.
 

Erforderliche Angaben für Netzanschlussbegehren

Nachfolgend haben wir für Sie alle derzeit erforderlichen Angaben für die Prüfung des Anschlussbegehrens eines Kraftwerkes mit einer Anschlussleistung größer 100 MW an das 110-kV-Netz der WEMAG Netz GmbH gemäß §3 Abs. 1, Nr. 1 der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 01.07.2007 zusammengestellt.

  • Angaben zum Vertragspartner (Anschlussinteressent)
  • Anlagenkonzept und Terminplan
  • Betriebsweise
  • Anschlusskonzept an das Verteilungsnetz
  • Technische Daten der Generatoren und Turbinensätze
  • Technische Daten der Maschinen- und Eigenbedarfstransformatoren
  • Technische Daten der Anschluss-Kabel/ -Freileitung für Energieableitung bzw. Eigenbedarfs- und Reservenetzanschluss
  • Angaben zum Eigenbedarf

 

Netzanschlussvertrag

Unser Netzanschlussvertrag enthält standardisierte Bedingungen für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 MW an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV.

Diese standardisierten Bedingungen umfassen:

  • Beschreibung von Kraftwerks- und Netzanschlusskonzept
  • Bereitstellung der Netzanschlussleistung
  • Veränderungen der Netzanschlussleistung
  • Eigentumsgrenzen
  • Technische Spezifikation und Dokumentation
  • Übergabezählung
  • Zutrittsrechte
  • Störungen und Unterbrechungen
  • Anforderungen an den Informationsaustausch
  • Notwendige Anforderungen an das Kraftwerk
  • Eigenbedarfskonzept
  • Haftung
  • Laufzeit und Kündigung
  • Rechtsnachfolge 

 

Netzschemaplan und Netzauslastung

Der Netzschemaplan sowie die Netzauslastung für das 110-kV-Hochspannungsverteilungsnetz der WEMAG Netz GmbH nach §3 Abs. 1 Nr. 3 KraftNAV hier als Download zu finden zu finden. Zu allen Engstellen im 110-kV-Netz befinden sich entsprechende Ausbauvorhaben in Vorbereitung bzw. in der Umsetzung, um EinsMan-Maßnahmen zu vermeiden.

110-kV-Freileitung Güstrow – Wismar

Der Engpass wurde Ende 2016 durch eine Verstärkung des Leiterseilquerschnitts im Bereich des UWs Güstrow bereits behoben. Aktuell führen baubedingte Abweichungen vom Normalschaltzustand eines benachbarten 110-kV-Netzbetreibers zu einer Lastflusskonzentration über diese Trasse. Bis zum Abschluss der Arbeiten sind weitere EinsMan-Aufrufe möglich. Durch Abschluss des Baugeschehens in der Region und dem geplanten Ersatzneubau des 380/110-kV-UW Güstrow durch die 50Hertz wird der Engpass behoben.

110-kV-Freileitung Görries – ParchimSüd

Eine Entlastung des 110-kV-Leitungsabschnitts zwischen Görries und ParchimSüd wird durch die Inbetriebnahme des 380/110-kV-UW Wessin im Jahr 2019 erwartet. Hier wird ein neuer Netzverknüpfungspunkt mit einer Trafokapazität von zunächst 300 MVA errichtet. Die Anbindung des neuen UW an das 110-kV-Leitungsnetz erfolgt über eine neue ca. 4 km lange Hochspannungstrasse.

110-kV-Freileitung Perleberg – Karstädt/Wittenberge

In Zusammenhang mit dem Leitungsengpass zwischen dem 380/110-kV-UW Perleberg und der Netzregion Karstädt/Wittenberge erfolgen derzeit Planungen zur Erhöhung der thermischen Grenzströme durch Maststockung der bestehenden Freileitung. Die Umsetzung ist für 2019 geplant. Neben den genannten Ausbauprojekten bestehen eine Reihe geplanter Maßnahmen in der Planung, welche sowohl dem altersbedingten Ersatz als auch der Kompensation zukünftiger Netzengpässe dienen. Basis des prognostizierten Netzausbaubedarfs bilden u.a. der jährlich zu veröffentlichende Netzausbauplan.