WEMAG NETZ GmbH

Veröffentlichung nach EnWG

Mit dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts wurde die Liberalisierung des Energiesektors eingeleitet. Damit einher ging der regulierte Netzzugang.

Ziel des Gesetzes ist es, mit den Mitteln des regulierten Netzzugangs einen wirksamen Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität sicherzustellen und einen langfristig angelegten, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen zu sichern. In diesem Zusammenhang kommen wir unseren Veröffentlichungspflichten nach. 

Grundversorger für das Verteilernetz

Die WEMAG AG ist der Grundversorger für das von der WEMAG Netz GmbH betriebene Verteilnetz Niederspannung (EnWG §36). 

Neue Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung

Die WEMAG Netz GmbH passte zum 1. Januar 2012 ihre Ergänzenden Bedingungen zur "Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)" an. Eine gleichlautende Information erfolgte über die Tagespresse. Im Downloadbereich sind die aktuell geltenden Ergänzenden Bedingungen zu finden.

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