Einspeisung nach EEG
Veröffentlichungspflichten nach § 15 EEG
Die entsprechenden Daten nach § 14a Abs. 1 bis 5 können unter den nachfolgend aufgeführten Links auf der Website des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibens 50Hertz Transmission GmbH angezeigt werden. Wählen Sie auf der verlinkten Website dazu in der Liste der Netzbetreiber die WEMAG Netz GmbH sowie das gewünschte Jahr und betätigen den „Absenden“ – Button.
Energiemengen von einem nachgelagerten Netz wurden nicht bezogen. Die eingespeisten Energiemengen wurden komplett an Letztverbraucher, Letztverbraucherinnen, Netzbetreiber oder Energieversorgungsunternehmen abgegeben. Entsprechende Angaben zu §14a EEG, Abs. 3, Satz 3 und 4 entfallen.