Veröffentlichung nach EEG
Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich vom 25. Oktober 2008 (EEG), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21. Juli 2011, sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.
Die relevanten Daten der WEMAG Netz GmbH zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach § 36 EEG sind auf der nachgeordneten Seite dargestellt.