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Einspeisung

Vergütung für eingespeiste Energie

Die derzeit gültigen gesetzlichen Grundlagen für die Vergütung von eingespeister elektrischer Energie sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G).

Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nach § 1 des EEG ist das Ziel dieses Gesetzes, im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.

Vergütungsanspruch nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Nach § 1 des KWK-G ist das Ziel dieses Gesetzes, einen Beitrag zur Senkung der jährlichen Kohlendioxidemissionen zu leisten. Erreicht werden soll dies durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie durch den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen und der Markteinführung der Brennstoffzelle im Interesse der Energieeinsparung.

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