KWK
Sie möchten die von Ihnen erzeugte Energie in das Verteilungsnetz der WEMAG Netz GmbH einspeisen?
Einspeisevertrag
Der Einspeisevertrag kann zwischen Ihnen als Erzeuger und uns als Verteilungsnetzbetreiber geschlossen werden. Er bildet die Grundlage für die Einspeisung der von Ihrer Anlage erzeugten Energie in das Verteilungsnetz und regelt die Höhe der Vergütung der eingespeisten Energie.
Bevor ein Einspeisevertrag abgeschlossen werden kann, muss Ihre Erzeugungsanlage errichtet und von uns als Verteilungsnetzbetreiber abgenommen worden sein.
Vergütung und Abrechnung
Netzbetreiber sind neben der Pflicht zum Anschluss und zur Abnahme des KWK-Stroms gemäß § 4 Abs. 3 KWK-G zur Zahlung einer Vergütung für die in sein Netz eingespeiste KWK-Strommenge verpflichtet.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
- den durch die dezentrale Einspeisung vermiedenen Netzentgelte,
- dem üblichen Preis für den KWK-Strom, der sich aus dem durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX in Leipzieg im jeweils vorangegangenen Quartal ergibt,
- dem Zuschlag nach § 7 KWK-G; er stellt die eigentliche gesetzliche Förderung dar und ist von Art und Größe der KWK-Anlage abhängig.
|
Vergütungssätze in €/kWh für das 1. Quartal 2012
|
||
|
|
||
|
1
|
Vergütung vermiedene Netzkosten
|
0,0139
|
|
2
|
Vergütung vermiedene Stromkosten
[hier: durchschnittlicher Preis für Baseload Q4 2011]
|
0,04991
|
|
3
|
Zuschlagszahlung KWK
[hier: kleine KWK-Anlagen bis max. 50 kW elektr. Leistung, die ab dem 01.04.2002 bis zum 31.12.2016 in Dauerbetrieb genommen worden sind]
|
0,0511
|
Die Vergütungen in der Tabelle können nur für das angegebene, aktuelle Quartal Anwendung finden. Eine Historie älterer Preise finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.