WEMAG NETZ GmbH

Direktvermarktung

Gemäß § 33a EEG 2012 haben Anlagenbetreiber die Möglichkeit, den in ihrer Anlage erzeugten Strom kalendermonatlich an Dritte zu veräußern und ihn außerhalb der EEG-Vergütungssystematik zu vermarkten (Direktvermarktung).

Hierbei sind drei Fälle zu unterscheiden:

  • Der in der Anlage erzeugte Strom wird zum Zweck der Inanspruchnahme der Marktprämie nach § 33g EEG 2012 direkt vermarktet. (§33b Nr. 1 EEG 2012)
  • Der in der Anlage erzeugte Strom wird zum Zweck der Verringerung der EEG-Umlage durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 39 EEG 2012 direkt vermarktet. (§ 33b Nr.2 EEG 2012)
  • Sonstige Direktvermarktung des in der Anlage erzeugten Stroms nach § 33b Nr.3 EEG 2012. (§ 33b Nr.3 EEG 2012

  Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber dürfen Strom in den Formen des § 33b Nummer 1 oder 2 EEG 2012 ferner nur direkt vermarkten, wenn

1. für den direkt vermarkteten Strom
a) unbeschadet des § 33e Satz 1 dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch nach § 16 besteht, der nicht nach § 17 verringert ist,
b) kein vermiedenes Netzentgelt nach § 18 Absatz 1 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung in Anspruch genommen wird,

2. der direkt vermarktete Strom in einer Anlage erzeugt wird, die mit technischen Einrichtungen im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 ausgestattet ist,

3. die gesamte Ist-Einspeisung der Anlage in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird und

4. der direkt vermarktete Strom in einem Bilanz- oder Unterbilanzkreis bilanziert wird, in dem ausschließlich Strom bilanziert wird, der in derselben Form des § 33b Nummer 1 oder 2 direkt vermarktet wird.

 Ferner dürfen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber den Strom, der mit Strom aus mindestens einer anderen Anlage über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet wird, nur dann direkt vermarkten, wenn der gesamte über diese Messeinrichtung abgerechnete Strom an Dritte direkt vermarktet wird.

Zu beachten ist: 

Anlagenbetreiber können in einem Kalendermonat den in ihrer Anlage erzeugten Strom nur dann an Dritte veräußern, wenn sie dies dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats angezeigt haben. Die gleiche Frist gilt für den Wechsel innerhalb der verschiedenen Direktvermarktungsmodelle bzw. die Beendigung der Direktvermarktung.

Beispiel: Geplanter Termin für den Beginn der Direktvermarktung ist der 01.07.2012. Spätester Termin, zu dem diese Direktvermarktung beim Netzbetreiber angezeigt werden muss, ist dann der 31.05.2012.
Anmeldeformular: 

Die WEMAG Netz GmbH stellt Ihnen für die Anmeldung zur Direktvermarktung ein Formular zur Verfügung (siehe Downloadbereich auf der rechten Seite).

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und fristgerecht eingereichte Anmeldungen berücksichtigt werden können!

Die Anmeldung zur Direktvermarktung nach § 33a EEG 2012 kann vorab per Fax an 0385/755 2311 gesandt werden. Das unterschriebene Original senden Sie bitte an:

WEMAG Netz GmbH
WNG-NZ/EM
Obotritenring 40
19053 Schwerin

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