WEMAG NETZ GmbH

Niederspannung

Anschluss an das Niederspannungsnetz

 

Sie möchten Ihre Firma an das Niederspannungsnetz anschließen oder einen bereits vorhandenen Anschluss ändern lassen? Informieren Sie sich über mögliche Anschlussvarianten sowie die technischen Anschlussbedingungen und beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Wahl Ihres Elektroinstallateurs.

 

Anschlussvarianten

Anschlüsse an das Niederspannungsnetz werden grundsätzlich als Kabelhausanschluss durch uns oder unsere Dienstleister erstellt. Ausführliche Erläuterungen zu möglichen Anschlussvarianten enthält das Merkblatt „Der elektrische Anschluss“.

Technische Informationen zu zeitlich befristeten Anschlüssen (z.B. für Baustrom oder Straßenfeste) enthält das Merkblatt „Zeitlich befristete Anschlüsse“.

 

Technische Anschlussbedingungen

Grundsätzliche Anforderungen an die Art der Anbringung des Hausanschlusses, an andere Anlagenteile im Umfeld des Hausanschlusses und für den Betrieb Ihrer Anlage sind in dem Regelwerk „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord)“ festgelegt. Diese sind durch den Anlagenbetreiber einzuhalten.

 

Berechtigte für die Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten

Als Verteilungsnetzbetreiber sind wir nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) verpflichtet, ein Verzeichnis zu führen, in dem Elektroinstallateure, die Anlagen an unserem Verteilungsnetz errichten, erweitern, ändern oder unterhalten dürfen, eingetragen sein müssen. Bei der Wahl Ihres Elektroinstallateurs versichern Sie sich bitte, dass dieser in unser Verzeichnis eingetragen ist. Die  Installateursuche erleichtert das Auffinden eines geeigneten Installateurs nach der Postleitzahl.

 

Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsverhältnis

Ihr Anschluss an das Verteilungsnetz wird im Netzanschlussvertrag geregelt. Sie erhalten den Vertrag gemeinsam mit unserem Angebot für Ihren Anschluss. Nutzen Sie Ihren Anschluss selbst, entsteht zusätzlich ein Anschlussnutzungsverhältnis. Sollten Sie einen bestehenden Anschluss nutzen, ohne Eigentümer des Anschlusses zu sein, bitten wir Sie, uns so schnell wie möglich davon in Kenntnis zu setzen. Das Anschlussnutzungsverhältnis wird Ihnen von uns bestätigt.

 

Anschlussnehmer und Anschlussnutzer

Ein Anschlussnehmer ist derjenige, der mit seiner elektrischen Anlage unmittelbar an das Verteilungsnetz angeschlossen ist. Dabei kann es sich z.B. um den Anschluss eines Wohnhauses oder auch eines Unternehmens handeln. Der Anschlussnehmer stellt die mit dem Verteilungsnetz verbundene Anlage bereit. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verteilungsnetzbetreiber und dem Anschlussnehmer sind im Netzanschlussvertrag geregelt. Der Anschlussnutzer verwendet die Anlage des Anschlussnehmers für den Bezug als Letztverbraucher oder die Einspeisung elektrischer Energie aus einer Eigenerzeugungsanlage. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verteilungsnetzbetreiber und dem Anschlussnutzer sind im Anschlussnutzungsverhältnis geregelt. Anschlussnehmer und Anschlussnutzer können identisch sein. So ist z.B. ein Haus- oder Grundstückseigentümer in der Regel der Anschlussnehmer und Anschlussnutzer, der Mieter eines Hauses jedoch nur Anschlussnutzer.

 

Allgemeine Bedingungen

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist Grundlage und gilt für alle Netzanschlussverträge in der Niederspannung und für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung als Allgemeine Bedingungen.

 

Anschlussvertrag

Dieser Vertrag regelt alle Einzelheiten zum Anschluss. Dazu gehört alle Angaben gemäß § 4 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Die Rechte und Pflichten basieren auf der NAV.

 

Anschlussnutzungsverhältnis

Zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber kommt ein Anschlussnutzungs-verhältnis zustande, in dem über den Netzanschluss Elektrizität aus dem Verteilnetz entnommen wird. Der Anschlussnutzer hat vor der erstmaligen Entnahme einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität abzuschließen oder es müssen die Voraus-setzungen einer Ersatzversorgung nach § 38 EnWG vorliegen. Die Rechte, Pflichten und die Haftung basieren auf der NAV.

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