Einspeiser
Sie möchten eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom, zum Beispiel eine Windkraft- oder Photovoltaikanlage, an unser Verteilungsnetz anschließen?
Dabei ist nach der Art der Erzeugung zu unterscheiden:
EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 regelt den Anschluss von Anlagen, die Abnahme sowie die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dazu zählen Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponie-, Klär- und Grubengas und Biomasse.
Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Damit soll entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland der Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens 12,5 Prozent erreichen.
KWK – Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Zum 1. April 2002 trat das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Kraft. Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einem Kraftwerk. Dieses Prinzip erhöht die Ausnutzung von Brennstoffen, indem der Anteil der Wärme, der über Turbine und Generator nicht in Strom umgewandelt werden kann, als Brauchwärme genutzt wird.
Durch dieses Gesetz soll bis 2010 eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland von insgesamt bis zu 23 Millionen Tonnen erzielt werden. Im Gesetz geregelt, ist die Abnahme und Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplungsstrom aus Kraftwerken, die auf Basis von Stein- und Braunkohle, Abfall, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden.